Kosten & Pflegekasse

Entlastungsbeitrag (§45b SGB XI)

Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad (1-5) haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag.

* monatlich bis zu 131 €
* zweckgebunden für Unterstützung im Alltag
* einsetzbar für Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Dieser Betrag kann vollständig für meine Leistungen genutzt werden.

Anerkanntes Angebot nach Landesrecht

"GeborgenZeit" ist ein anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag nach Landesrecht.

Das bedeutet für Sie:

* Abrechnung über die Pflegekasse möglich
* geprüfte Voraussetzungen und Qualität
* Sicherheit und Verlässlichkeit in der Betreuung

Abrechnung im Rahmen der üblichen Vergütungssätze für anerkannte anbieter

Die Abrechnung erfolgt für Sie unkomliziert:

1. Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse

In vielen Fällen rechne ich die Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

2. Oder Kostenerstattung

Alternativ erhalten sie eine Rechnung zur Einreichung bei der Pflegekasse.

Ich unterstütze Sie gerne bei allen Schritten und kläre offene Fragen persönlich.

Entlastung für Angehörige

Die Leistungen der Pflegekasse sollen vor allem eines ermöglichen: spürbare Entlastung im Alltag.

Mit meiner Unterstützung gewinnen Sie:

* Freiräume für sich selbst
* mehr Ruhe und Sicherheit
* die Gewissheit, Ihren Angehörigen gut begleitet zu wissen.

Individuelle Kosten

Da jeder Mensch und jede Situatin unterschiedlich ist, gestalte ich meine Angebote flexibel.

Die Kosten richten sich nach:

* Dauer und Häufigkeit der Einsätze
* Art der Unterstützung
* Individuelle Wünschen

Gerne erstelle ich Ihnen ein persönliches und transparentes Angebot.

Persönliche Beratung

Die Regelungen rund um die Pflegekassen sind oft nicht leicht verständlich - ich bin gerne für SIe da:

* Verständliche Erklärung Ihrer Möglichkeiten
* Unterstützung bei Anträgen und Abrechnung
* unverbindliche Beratung

Kontaktieren Sie mich gerne -gemeinsam finden wir die passende Lösung